Zoll online – Pressemitteilungen – Wohnungsdurchsuchung nach Darknet-Besuch

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München, 25. Juli 2018

Nicht so sicher und anonym wie gedacht

Rund 70 Zollfahnderinnen und Zollfahnder durchsuchten heute Morgen ab 06:00 Uhr 15 Wohnungen in München, Ottobrunn, Neubiberg und Neuried wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei sind 13 der 14 Beschuldigten im Alter von 21 bis 64 Jahren angetroffen worden, die verdächtig sind, Rauschgift wie Marihuana, Kokain, Amphetamin oder MDMA (Grundstoff zur Herstellung von Ecstasy) im Darknet zum Eigenverbrauch oder Handel erworben zu haben.

Bei zehn Tatverdächtigen wurden die Ermittler des Zolls auch fündig und stellten dabei Kleinmengen Rauschgift sicher. So kam es mitunter zum Auffinden von je bis zu 75 Gramm Marihuana oder 45 Tabletten Ecstasy und 6.000 Euro Bargeld.
Daneben stellten die Fahnder schriftliche Unterlagen, Computer, Laptops, Handys und Datenträger sicher, um bei deren forensischer Analyse an Aufzeichnungen über weitere Rauschgiftgeschäfte, insbesondere weitere Lieferanten und Abnehmer, zu gelangen.

Auslöser der Ermittlungen in Bayern sowie der heutigen Durchsuchungen waren

  • vorherige Beschlagnahmen von verdächtigen Briefsendungen im gesamten Bundesgebiet und
  • Auswertungen von sichergestellten Verkaufslisten bereits durchsuchter Händler, die Rauschgifte im Darknet verkauft hatten.

So lieferten die Zollfahndungsämter Berlin, Essen und Frankfurt am Main nach der Auswertung von Beweismitteln Listen verifizierter Abnehmer in Bayern zu, die als potentielle Besteller beziehungsweise Abnehmer von Betäubungsmitteln über diverse Darknet-Plattformen in Erscheinung traten.

Beim Erwerb hinterließen sie eindeutige Spuren, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft München I den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz begründet und beim Amtsgericht München entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt bekam.

Zusätzlich führt das Polizeipräsidium München (Kommissariat 83 – Allgemeine Rauschgiftdelikte) ebenfalls weitere zahlreiche Ermittlungsverfahren aus demselben Themenkomplex in eigener Zuständigkeit. Dabei kam es auf Anregung und unter Leitung der Staatsanwaltschaft München I heute zeitgleich mit zahlreichen Einsatzkräften aller beteiligten Stellen zu weiteren Wohnungsdurchsuchungen in München.

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Quelle : Zoll.de

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