Zoll online – Pressemitteilungen – Zahlreiche Aufgriffe am Flughafen Dortmund

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Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, ist an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Dazu können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Den grünen Ausgang dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Haben Sie andere Waren dabei oder sind Sie sich nicht sicher, dann nehmen Sie den roten Ausgang und melden Ihre Waren bei den Zollbeamten an.

Hinweistafeln informieren Sie über die wichtigsten Regeln.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“ oder in der App „Zoll und Reise“, die Sie im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos herunterladen können. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.

Reisen
App „Zoll und Reise“

Wer mit Barmitteln (Bargeld, Gold, übertragbare Inhaberpapiere) im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden beziehungsweise bei Reisen innerhalb der EU nur auf Befragen des Zolls mündlich anzeigen. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro zur Folge haben kann.

Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Quelle : Zoll.de

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