Zoll online – Pressemitteilungen – Zehn Monate Haftstrafe für Tabakschmuggel

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Zoll verhinderte Tabakschmuggel am Flughafen Berlin-Schönefeld

Zehn Monate Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 500 Euro lautet das Urteil des Amtsgerichts Cottbus gegen einen 68-Jährigen, der in zwei Fällen versucht hatte, Wasserpfeifentabak nach Deutschland zu schmuggeln. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.

Den Zollbeamten des Flughafens Berlin-Schönefeld war im Dezember 2016 ein junges Mädchen aufgefallen, das versuchte, einen voll beladenen Kofferwagen durch den sogenannten Grünen Kanal für anmeldefreie Waren zu schieben. Bei der anschließenden Zollkontrolle entdeckten die Zöllner knapp 50 Kilogramm Shishatabak im Gepäck des Mädchens. Wie sich später herausstellte, handelte es sich hierbei um die Tochter des Verurteilten, der bereits am Ausgang wartete. Beide waren mit demselben Flug aus Kairo nach Deutschland eingereist.

Nur fünf Monate später versuchte der Verurteilte ein zweites Mal, Wasserpfeifentabak am Flughafen Berlin-Schönefeld nach Deutschland zu schmuggeln. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner über 22 Kilogramm Shishatabak im Gepäck des Mannes, der diesmal allein reiste.

Das Urteil des Amtsgericht Cottbus ist rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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