Zoll online – Pressemitteilungen – Zöllner verhindern Umsatzsteuerbetrug

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Bestätigung der Ausfuhr am Flughafen Memmingerberg abgelehnt


Zöllner am Computer

Am Ausfuhrschalter des Zolls am Flughafen Memmingerberg legte eine georgische Reisende in Begleitung ihrer Tochter und ihres Enkels am 16. November 2024 eine hochwertige Designer-Handtasche, einen Skihelm sowie ein Paar Sportschuhe und zwei Paar Markenkopfhörer vor. Sie beantragte die Bestätigung der Ausfuhr und somit die Erstattung der Umsatzsteuer.

Bei der Kontrolle der Kopfhörer stellten die Zöllner fest, dass es sich um ein älteres Modell derselben Marke handelte und zur Täuschung vorgezeigt wurde.

Die Ausfuhrbestätigung wurde angelehnt. Für die anderen Waren wurde die Bestätigung zunächst erteilt.

Am Abfluggate wurde die Georgierin erneut von den Zollbeamten kontrolliert. Die Waren, die sie hätte mitführen müssen, konnten nicht vorgelegt werden. Die Handtaschen, die Sportschuhe sowie den Skihelm fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeugs der Tochter auf.

Gegen die georgische Reisende und ihre Tochter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat kann man in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen.

Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:

  • der Wohnort befindet sich in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und kann nachgewiesen werden
  • kein Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als drei Monaten berechtigt
  • die Waren werden innerhalb von drei Monaten (das heißt, bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst im persönlichen Reisegepäck ausgeführt

Quelle : Zoll.de

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