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Erforderliche Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel fehlten
Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kassel gingen letzte Woche bei Kontrollen in Borken (Hessen) und Helsa zwölf illegal beschäftigte Arbeiter ins Netz. In beiden Fällen kontrollierten die Schwarzarbeitsfahnder Baustellen, auf denen Glasfaserkabel verlegt wurden.
In Helsa waren es acht usbekische Männer, die ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel illegal auf der Baustelle beschäftigt waren. Sie gaben bei ihren Vernehmungen an, für eine Firma aus Lettland zu arbeiten und in Neuenthal untergebracht zu sein. Auftraggeberin des lettischen Arbeitgebers war eine Firma aus dem Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Einer der Arbeiter wies sich mit einem ukrainischen Pass aus. Den entlarvten Spezialisten für Dokumentenprüfung des Polizeipräsidiums Nordhessen als Totalfälschung. Auch der Mann war Usbeke.
Die Zöllner behielten die Pässe ein und überstellten die Männer im Alter von 22 bis 45 Jahren an die Ausländerbehörde Kassel, die ihre Ausweisung anordnete. Bei dem vermeintlichen Ukrainer wurde die Ausländerbehörde in Hamburg eingeschaltet, bei der sich der Mann mit seinem gefälschten Pass gemeldet hatte.
Bei der Kontrolle in Borken war das Ergebnis ähnlich. Hier trafen die Kontrolleure auf zwölf Usbeken, die mit dem Verlegen von Glasfaserkabeln beschäftigt waren. Darüber hinaus verschwanden mehrere Arbeiter von der Baustelle, als die Zöllner eintrafen.
Vier der Arbeiter hatten keinen Aufenthaltstitel, der zur Arbeit in Deutschland berechtigt hätte. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Arbeitsaufnahme eingeleitet. Sie wurden nach ihrer Vernehmung und Einbehaltung der Pässe durch die Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises ausgewiesen.
Bei den übrigen acht Männern handelte es sich um usbekische Studenten im Alter von 20 bis 24 Jahren. Ihnen war die Arbeitsaufnahme in Deutschland im Rahmen eines Ferienjobs mit einem entsprechenden Visum erlaubt.
In den Geschäftsunterlagen fanden sich in Antragsformularen für Ferienbeschäftigungen ausländischer Hochschüler Hinweise auf eine Leiharbeitsfirma in Bremen. Laut den Arbeitsverträgen waren die Studenten aber bei der bereits in Helsa festgestellten Firma in Schleswig-Holstein beschäftigt, während die illegal beschäftigten Arbeiter wiederum angaben, für eine lettische Firma zu arbeiten.
„Insgesamt bestand in beiden Fällen der Verdacht auf illegale Arbeitnehmerüberlassung“, so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamts Gießen.
Unklar ist auch, welche Löhne die Arbeiter auf beiden Baustellen erhielten, da die Aussagen sehr widersprüchlich erschienen.
Gegen die Arbeitgeber wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit entsprechende strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
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