Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll beschlagnahmt 28.000 Zigaretten in Wormser Gaststätte

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Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei eingeleitet


Beschlagnahmte Zigaretten

Bei einer Kontrolle am 31. März 2023 entdeckten Karlsruher Zollbeamte in einer Wormser Gaststätte 28.000 Zigaretten mit bulgarischen beziehungsweise türkischen Steuerbanderolen. Da diese zum Verkauf bestimmt waren, wurde gegen die Inhaberin der Gaststätte vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei eingeleitet.

„Bei für den Verkauf bestimmten Zigaretten müssen deutsche Steuerzeichen angebracht sein“, erklärte Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Zigaretten, die mit ausländischen Steuerzeichen versehen sind, dürfen nach Deutschland ausschließlich zu privaten Zwecken im Rahmen der rechtlichen Freimengen eingeführt werden. Sind die Zigaretten zum Verkauf bestimmt, greifen diese Regularien nicht“, so Holm weiter.

Die Ermittlungen werden nunmehr im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.

Quelle : Zoll.de

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