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Steuerschaden in Höhe von 70.000 Euro
In den Abendstunden des 5. Februar 2024 wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) auf der Autobahn 12 einen Kleintransporter zur Zollkontrolle aus dem fließenden Verkehr aus.
Der Kleintransporter wurde an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder) West von der Autobahn 12 geleitet und auf dem Parkplatz Frankfurter Tor kontrolliert. Laut den mitgeführten Frachtpapieren sollte der aus Polen eingereiste Kleintransporter vier Teppichrollen geladen haben, die nach Frankreich beziehungsweise Belgien geliefert werden sollten.
Nach Öffnen der Plane wurde festgestellt, dass sich neben den vier Teppichrollen auch zwei Paletten mit Kartons auf der Ladefläche befanden. Diese waren in den Frachtpapieren nicht aufgeführt. Die Kontrolle der Kartons ergab insgesamt 430.000 unversteuerte Zigaretten.
Es entstand ein Steuerschaden in Höhe von 70.000 Euro. Gegen den Fahrer des Kleintransporters wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen gegen den Fahrer hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
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