Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll beschlagnahmt gefälschte Transportgenehmigung

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Lkw auf Rasthof mit Parkkralle festgesetzt


Parkkralle an Lkw

Bei einer Lkw-Kontrolle auf dem Rasthof „Aachener Land Süd“ beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamts Aachen am Samstag, dem 6. Mai 2023, eine offensichtlich gefälschte Transportgenehmigung.

Gegen den nordmazedonischen Lkw-Fahrer wurde vor Ort ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro verhängt.

Der Zoll beschlagnahmte in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach gefälschte Transportgenehmigungen.

Die Fälschung war den Zöllnern bei der Durchsicht der Frachtpapiere aufgefallen. Nach Rücksprache mit der Aachener Staatsanwaltschaft wurde auch gegen den Verantwortlichen der nordmazedonischen Firma ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Dies wurde dem Beschuldigten telefonisch bekannt gegeben.

Der Zoll untersagte dem Lkw-Fahrer die Weiterfahrt bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung. Sicherheitsleistungen können zur Durchführung eines Strafverfahrens festgelegt werden, wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Um das Fahrverbort durchzusetzen, wurde der Lkw mit einer Parkkralle gesichert. Der Verantwortliche der Firma kündigte an, die Sicherheitsleistung am Montag, dem 8. Mai 2023, zahlen zu wollen. Dieser Ankündigung kam er auch nach, sodass sein Fahrer die Reise an diesem Tag fortsetzen konnte.

Quelle : Zoll.de

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