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Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz
Am 27. März 2019 hatte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim einen Pkw mit bulgarischen Ausfuhrkennzeichen auf der Autobahn 8 Richtung Salzburg gestoppt und am Behelfsparkplatz Achenmühle einer Kontrolle unterzogen. Die Insassen, zwei 54- und 55-jährige Männer, gaben an, das Auto in Baden-Württemberg gekauft zu haben und es auf der eigenen Achse nach Bulgarien überführen zu wollen.
Auf die Aufforderung der Zollbeamten, mitgebrachte Waren anzumelden, meldeten die beiden keinerlei Waren an. Bei der folgenden Überprüfung des Fahrzeugs stießen die Zollbeamten jedoch in einem Rucksack auf zwei Stangen Zigaretten mit arabischer Aufschrift. Auf Nachfrage erklärten die Männer, diese Zigaretten auf dem Rückflug von Vietnam bei einem Zwischenstopp in Dubai erworben zu haben. Daraufhin wollten die Zollbeamten wissen, ob die beiden bulgarischen Staatsbürger denn auch in Vietnam Waren eingekauft hätten.
Einer der Männer gab an, Arzt zu sein und in Vietnam Gesundheitsprodukte für den Eigengebrauch gekauft zu haben. Diese „Gesundheitsprodukte“ entpuppten sich als 15 Tuben Salbe, die mit einem Schlangenkopf und der Aufschrift „Cream with snake venom“ bedruckt waren. Nach Rückfrage bei den Spezialisten vom Zollamt München Flughafen konnte ein Inhaltsstoff als das Gift der Königskobra identifiziert werden.
Die Königskobra und alle Produkte, die aus ihr gewonnen werden, unterliegen dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Einfuhr dieser Produkte bedürfen sowohl einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes als auch einer Einfuhrgenehmigung Deutschlands. Da der Fahrer beides nicht vorweisen konnte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Die Salben wurden von den Zollbeamten sichergestellt. Für die zu erwartende Strafe wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt.
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Quelle : Zoll.de
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