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<www.zoll.de/goto?id=191082>
München, 23. Februar 2018
Verstoß gegen Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Fell eines Wolfes haben Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück am Montag, dem 19. Februar 2018, in einem Postpaket aus Florida gefunden.
Bei genauerer Betrachtung haben die Beamten festgestellt, dass es sich um das Fell eines Polarwolfs handelte. Eine Münchnerin hat sich das Fell zu Dekorationszwecken aus den USA schicken lassen.
„Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Da keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Sendung beschlagnahmt.
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Quelle : Zoll.de
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