Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

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Zwei Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Am 17. März 2023 haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Kontrolle einer Kolonne von sogenannten Hähnchenfängern beim Ausstallen eines Hähnchenstalls im Landkreis Emsland zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei trafen die Beamten zwei staatenlose Arbeitnehmer aus der Republik Lettland an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen staatenlose Staatsangehörige aus einem EU-Mitgliedstaat einen nationalen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Beide Beschuldigten waren bereits im Juni 2022 wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgefallen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Für die Durchführung der Verfahren sind Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 600 Euro erhoben worden.

Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Gegen den Arbeitgeber der staatenlosen Arbeitnehmer wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

Quelle : Zoll.de

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