Arbeitnehmerin ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen
Bei der Kontrolle einer Betriebskantine im Raum Fürstenau haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 1. Dezember 2022 eine illegal beschäftigte Arbeitnehmerin angetroffen.
Die Ermittler wollten in der Betriebskantine überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Dabei trafen die Beamten eine nepalesische Arbeitnehmerin an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Frau keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihr die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Für die Durchführung des Verfahrens ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben worden.
Vom zuständigen Ausländeramt wird die Frau eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage erhalten, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.