Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll deckt illegale Beschäftigung auf und findet Drogen

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Gemeinsame Kontrollaktion mit dem Gewerbeamt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) führte am Nikolaustag gemeinsam mit dem Gewerbeamt Erkner Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Landkreis Oder-Spree durch.

Auf einen Hinweis hin prüften sie einen Imbissbetrieb in Beeskow. Dort trafen sie drei türkische Staatsbürger an, welche die für ihre Erwerbstätigkeit notwendigen ausländerrechtlichen Dokumente nicht vorlegen konnten. Gegen die drei Arbeitnehmer und den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe vereinnahmt. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber wegen der Beilhilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern dauern an.

Auch bei der Kontrolle eines Imbissbetriebs in Erkner trafen die Beamten zwei türkische Staatsbürger an, welche keine ausländerrechtlichen Dokumente vorlegen konnten, die ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland gestatten. Gegen die beiden Personen wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Es kam hinzu, dass eine der beiden Personen bereits als vollziehbar ausreisepflichtig ausgeschrieben war. Hier wurden weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde ergriffen.

Weiterhin prüften die Beamten ein Restaurant in Erkner. Hier konnte ein vietnamesischer Staatsbürger an der Flucht gehindert werden, der auch keine gültigen Dokumente für seinen Aufenthalt und die Tätigkeit im Restaurant vorweisen konnte. Gegen ihn und seinen Arbeitgeber wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

Bei der Suche nach Personaldokumenten entdeckten die Beamten in der Küche des Restaurants mehrere Tüten mit einer kristallinen Substanz, die nach durchgeführten Schnelltests als sieben Gramm Crystal Meth identifiziert werden konnten.

Es wurden in einer anschließend durchgeführten Durchsuchung Utensilien für den Konsum von Drogen aufgefunden. Die Zöllner stellten die Gegenstände sicher und übergaben sie anschließend der zuständigen Landespolizei, die nun die nachfolgenden Ermittlungen führt.

Quelle : Zoll.de

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