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Freiheitsstrafe für Mann aus der Grafschaft Bentheim
Vier Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn für einen Leistungsbezieher aus der Grafschaft Bentheim aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im Mai 2022 und August 2022 war der Mann jeweils einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.400 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.
Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dieses die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
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