Freiheitsstrafe für Mann aus dem Raum Lingen
Sechs Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Lingen für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2023 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte der 51-Jährige rund 670 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch die Angaben in seinem Fortzahlungsantrag im November 2023. Dort gab der Mann an, dass er bereits einer Beschäftigung nachgegangen war, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
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