Leistungsbezieher erhält Freiheitsstrafe von 22 Monaten
22 Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2017 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. Auch eine weitere Tätigkeit, die der 38-Jährige im Februar 2018 begann, zeigte er dem Jobcenter nicht an. So konnte er rund 6.470 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.
Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück. Dieses nahm die Ermittlungen auf, welche schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
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