Beschäftigung einer Arbeitnehmerin ohne Aufenthaltstitel
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt hat am 16. Februar 2023 im Großraum Hanau bei einer Kontrolle kleiner Unternehmen der Indoor-Hobbybranche eine illegal Beschäftigte festgestellt. Die südosteuropäische Arbeitnehmerin war ohne den für die Arbeitsaufnahme notwendigen Aufenthaltstitel einer Beschäftigung als Reinigungskraft nachgegangen. Gegen die Arbeitnehmerin sowie den Betreiber der Indoor-Einrichtung wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die mittels Personenbefragung durchgeführte Kontrolle stellte sich als schwierig dar, da die Arbeitnehmerin über keinerlei deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügte. Unter Zuhilfenahme einer durch die Arbeitnehmerin zur Verfügung gestellten Übersetzungsapp erfuhren die Zöllnerinnen und Zöllner schließlich, dass die Reinigungskraft seit rund zwei Wochen für die Freizeiteinrichtung arbeitete. Sie war jedoch weder über die Höhe ihres angedachten Gehalts informiert noch bezahlt worden.
Der Arbeitgeber berief sich darauf, die Arbeitnehmerin „erst einmal zwei bis drei Wochen testen zu wollen“.
Gegen die Arbeitnehmerin wurde wegen der illegalen Arbeitsaufnahme sowie des daraus resultierenden illegalen Aufenthalts in Deutschland ohne Aufenthaltstitel ein Strafverfahren eingeleitet.
Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die zuständige Polizeidirektion.
Die Reinigungskraft wurde durch die zuständige Ausländerbehörde ausgewiesen und muss Deutschland bis zum 27. Februar 2023 verlassen.
Gegen den Betreiber des Indoor-Freizeitbetriebs wurden aufgrund des Meldeverstoßes zur Sozialversicherung und des Verstoßes gegen die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltstitel in Deutschland ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dem Arbeitgeber droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.