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Berlin, 14. November 2017
Lederwaren aus geschützten Tierarten sichergestellt
Am 12. November 2017 überprüften Beamte einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Berlin mehrere Ausstellungsstände auf der Messe „Bazaar Berlin“.
Dabei entdeckten die Zöllner bei einem Aussteller aus Marokko Lederwaren, für die keine Einfuhrabgaben entrichtet worden sind. Bei einigen Handtaschen besteht zudem der Verdacht, dass diese aus Schlangenleder gefertigt sind. Eine dafür notwendige Bescheinigung, die den Handel mit diesen Waren erlaubt, konnte der Aussteller nicht vorweisen.
Ein Aussteller aus dem Senegal bot mehrere landestypische Souvenirs an. Darunter auch Taschen, Gürtel und Geldbörsen aus Krokodilleder und Schlangenhaut. Für 30 Taschen, vier Gürtel und drei Geldbörsen aus Krokodilleder konnte auch dieser Aussteller keine Bescheinigungen vorlegen, die den Handel erlaubt hätten. Zudem hat auch er die vorgeschriebenen Einfuhrabgaben nicht entrichtet.
Die Zöllner leiteten gegen beide Aussteller jeweils ein Steuerstrafverfahren sowie ein Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ein. Die Lederwaren wurden sichergestellt. Im Fall des senegalesischen Ausstellers hat die weitere Bearbeitung das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
„Das Krokodil ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt, da es vom Aussterben bedroht ist. Das beinhaltet auch daraus hergestellte Waren. Es ist verboten, damit Handel zu treiben, ohne die entsprechende Genehmigung dafür zu haben“, erklärte Claudia Rossow-Scholl, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Berlin.
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