Steuerstrafverfahren eingeleitet
Weil sie eine Designerbauchtasche, deren Wert weit über der Freimenge lag, bei ihrer Einreise aus der Schweiz nach Deutschland nicht mündlich bei einer deutschen Zollstelle angemeldet hat, sieht sich eine 34-jährige Schweizerin jetzt mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert.
Mitte Juni 2022 reiste die Frau mit dem Pkw aus der Schweiz nach Deutschland ein. Mitgebracht hatte sie zwei Pakete, die sie bei einem Paketshop in Weil am Rhein, an welchem eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach gerade kontrollierte, zum Weiterversand an Empfänger in Deutschland aufgeben wollte.
Auf Nachfrage gab die Frau an, in einem Paket befände sich gebrauchte Kleidung, welche sie spenden wolle. Das zweite Päckchen solle sie im Auftrag einer Freundin aufgeben. Über den Inhalt könne sie keine Auskunft geben.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Zöllner eine hochwertige Lederbauchtasche eines namhaften Modelabels im Wert von 1.678 Euro fest.
Die Frau musste als Einführerin der Ware vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von 380 Euro und einen Sicherheitsbetrag in gleicher Höhe für die zu erwartende Strafe im Steuerstrafverfahren entrichten. Anschließend konnte sie ihr Vorhaben fortsetzen.