Bundesamt für Naturschutz prüft weitere Schritte
Den Wirbelknochen eines vom Aussterben bedrohten Bären hat das Zollamt Münster-Loddenheide in einem Paket gefunden und beschlagnahmt. Die ebenso enthaltene Kralle eines afrikanischen Laufvogels durfte die Empfängerin mitnehmen.
Das aus den USA stammende Paket war dem Zoll verdächtig vorgekommen, sodass die Adressatin, eine 26-jährige Münsteranerin, es persönlich im Zollamt abholen und im Beisein der Zöllnerinnen und Zöllner öffnen musste.
„Die Zöllnerinnen und Zöllner stießen auf einen Knochen, den die Empfängerin des Pakets als Wirbel eines Bären identifizierte“, erklärte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, den Fall. „Da Bären unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt oder von hier ausgeführt werden. Wir haben den Knochen deshalb beschlagnahmt und den Fall an das Bundesamt für Naturschutz weitergegeben. Dieses wird die weiteren Schritte prüfen.“
Die ebenfalls im Paket enthaltene Kralle eines Laufvogels konnte der Zoll nicht direkt bestimmen und nahm deshalb die Hilfe des LWL-Naturkundemuseums in Münster in Anspruch. Dort wurde die Kralle einem afrikanischen Strauß zugeordnet, von dem nur Exemplare aus bestimmten Staaten den Artenschutzrichtlinien unterliegen.
Da nicht geklärt werden konnte, woher die Kralle stammt, gaben die Zöllnerinnen und Zöllner sie frei. Die Empfängerin durfte sie demnach mitnehmen.