Generalzolldirektion gewinnt mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal den ersten Platz in der Kategorie „Bestes Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“
Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, nahm am 28. Mai 2019 gemeinsam mit dem Gesamtprojektleiter des Bürger- und Geschäftskundenportals (BuG), Dr. Alexander Gorski, und dem fachlichen Teilprojektleiter, Jörg Bursian, den 1. Preis in der Kategorie „Bestes Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“ des 18. eGovernment-Wettbewerbs entgegen.
„Diese Anerkennung zeigt, dass der Zoll bei der Umsetzung der eGovernment-Initiative der Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist“
, freute sich Vizepräsident Haas.
Über die Vergabe des Preises in insgesamt sechs Kategorien am 28. Mai 2019 im Rahmen eines Festaktes auf dem Zukunftskongress „Staat und Verwaltung“ in Berlin entschied eine unabhängige Jury aus Verwaltungs-, IT-, eGovernment- und Wissenschaftsexperten.
Ziel des Zollportals ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Geschäftskunden alle Dienstleistungen des Zolls über eine einzige Online-Plattform zur Verfügung zu stellen. Zum 1. Oktober 2019 geht das Portal zunächst mit vier Dienstleistungen an den Start. In weiteren Ausbauschritten wird das Angebot stetig erweitert werden.
Neben den Dienstleistungen bietet das Portal verschiedene Funktionen, mit welchen die Nutzer komfortabel mit dem Zoll kommunizieren und ihre Vorgänge verwalten können. Das Portal erfüllt unmittelbar die Zielstellung der digitalen Verwaltung und schafft die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Zollverwaltung. Damit werden völlig neue Standards im Bereich der interaktiven Kommunikation zwischen Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern gesetzt.
„Der Start des Zollportals am 1. Oktober dieses Jahres ist ein wichtiger Schritt zur zeitgemäßen elektronischen Kommunikation mit der Zollverwaltung“
, betonte Vizepräsident Haas.
Hintergrundinformationen zum Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung sowie der Website von Vimeo.
Quelle : Zoll.de
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