Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll in Chemnitz stellt Unregelmäßigkeiten auf Baustelle fest

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Mindestlohn an ausländische Arbeitnehmer nicht gezahlt

Bei einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stellten Beamte des Hauptzollamts Erfurt am Freitag, dem 29. März 2019, gleich mehrere Unregelmäßigkeiten auf einer Baustelle in Chemnitz fest.

Beim Eintreffen der Zöllnerinnen und Zöllner arbeiteten insgesamt neun Personen auf der Baustelle. Aufgrund der Befragung der Arbeiter vor Ort ergaben sich Hinweise, dass der Arbeitgeber mit Firmensitz in Bulgarien keinem der auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer den vorgeschriebenen Mindestlohn für die Baubranche von derzeit 12,20 Euro bezahlt.

Drei mazedonische Staatsangehörige besaßen außerdem keinen Aufenthaltstitel, der ihnen eine Arbeitsaufnahme gestattet hätte. Sie wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts zuständigkeitshalber an die Polizei in Chemnitz übergeben.

Gegen die Verantwortlichen der Baufirma wird nun wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung ermittelt. Die illegale Beschäftigung kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Sollten sich die Anhaltspunkte auf Nichtzahlung des Mindestlohns bestätigen, wird außerdem gegen die Verantwortlichen wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt.

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Quelle : Zoll.de

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