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Pyrotechnik, Arzneimittel und Zigaretten beschlagnahmt
Am 18. Januar 2022 kontrollierten Beschäftigte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Magdeburg Pakete in einem Paketzentrum eines großen Paket-Express-Dienstleisters im Landkreis Börde. Vor Ort waren 15 Einsatzkräfte und zwei Drogenspürhunde. Der Einsatz fand auf Grundlage des Zollverwaltungsgesetzes statt und hatte unter anderem das Ziel, Verbote und Beschränkungen, verbrauchsteuerrechtliche Vorgaben und die Überwachung des Barmittelverkehrs zu gewährleisten.
Bei dem circa fünfstündigen Einsatz wurden Pakete aus fünf Wechselbrücken der Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten. Durch die Zöllner konnten in acht Paketen über 13 Kilogramm verbotene Pyrotechnik sichergestellt werden. In einer Sendung wurden 4.200 nicht verkehrsfähige Arzneimittel, ausschließlich Aphrodisiakum, mit einem Verkaufswert von weit über 14.000 Euro festgestellt. Aber auch die Steueraufsicht kam für die Kontrolleure nicht zu kurz, denn es wurden 3.300 Gramm Tabak und 6.200 Zigaretten, welche illegal versandt worden waren, sichergestellt.
Insgesamt wurden vor Ort zehn Straf- beziehungsweise Steuerstrafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, das Tabaksteuergesetz und das Arzneimittelgesetz eingeleitet.
Der für die Kontrolleinheit Verkehrswege zuständige Sachgebietsleiter, Zolloberamtsrat Christian Kläres, strich hervor: „Bei dieser Kontrolle gelang es meiner Kontrolleinheit erneut, den gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Allerdings zeigt die Anzahl der Aufgriffe mit einem relativ geringen Zeit- und Kräfteansatz deutlich, wie wichtig es ist, den in Pandemiezeiten rasant angestiegenen Postverkehr zu überwachen.“
Bei den beschlagnahmten pyrotechnischen Erzeugnissen handelte es sich entweder um solche der Kategorie F 3, für welche für den Erwerb, Besitz oder Umgang eine behördliche Genehmigung vorgelegt werden muss, oder aber um Erzeugnisse, welche einen nach den Regelungen des Sprengstoffgesetzes vorgeschriebenen Höchstanteil an Sprengstoff überschritten. Zum anderen wurde gegen die Kennzeichnungspflicht von Gefahrgut verstoßen.
Der Versand von Tabakerzeugnissen innerhalb der EU ist grundsätzlich nicht verboten, macht es aber nötig, dass bei einer Einfuhr oder Durchfuhr nach oder durch Deutschland solcher Erzeugnisse mit einem deutschen Steuerzeichen versehen sein müssen, dies war bei den sichergestellten Tabakwaren nicht der Fall.
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