Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll kontrolliert Tabakgewerbe im Landkreis Berchtesgadener Land

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Unversteuerte Liquids für E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen sichergestellt


Sichergestellte Liquids für E-Zigaretten

Vor Kurzem führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Traunstein des Hauptzollamts Rosenheim Kontrollen im Rahmen der Steueraufsicht im Berchtesgadener Land durch. In einem Shisha-Store deckte der Zoll allein mit den vorgefundenen 17.500 Millilitern unversteuerten Liquids für E-Zigaretten einen Steuerschaden von rund 2.800 Euro auf.

Das Sicherstellungsprotokoll für die Liquids verschiedenster Geschmacksrichtungen sowie E-Zigaretten inklusive Liquid füllte gleich mehrere Seiten. Der bei der Kontrolle am frühen Abend anwesende Ladenbesitzer hatte die Vorgabe nicht eingehalten, dass Liquids für E-Zigaretten (seit Juli 2022 in Deutschland Steuergegenstand) bis spätestens 12. Februar diesen Jahres hätten nachversteuert oder nachweislich einer Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden müssen. Stattdessen bot der Store-Inhaber diese im Geschäft weiterhin zum Verkauf an, während er gleichzeitig unversteuerte Liquids in seinem Lager hinter dem Verkaufsraum bevorratete.

Aufgrund ebenfalls fehlender Steuerzeichen mussten die Zollbeamten außerdem rund 3,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak in den Geschäfts- und Lagerräumen sicherstellen. Daraufhin leiteten die Beamten gegen den Ladeninhaber ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei ein.

Zusätzlich zur Steuernachberechnung von insgesamt rund 4.700 Euro muss dieser nun mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Quelle : Zoll.de

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