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Münster, 14. November 2017
Hauptzollamt Münster prüft Beschäftigungsverhältnisse in der Logistikbranche
Von Mai bis Ende Oktober 2017 führten rund 50 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster münsterlandweit eine Schwerpunktprüfung im Bereich der Güterbeförderung im Straßenverkehr durch. Im Visier standen dabei Lkw- und Transporterfahrer sowie Logistikunternehmen.
Die Zöllner kontrollierten auf Autobahnen, Rastplätzen sowie in Logistikzentren insgesamt 320 Arbeitnehmer und 265 Arbeitgeber. Besonderes Augenmerk legten die Kontrolleure auf die Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohn.
Dabei fanden Zöllner in elf Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Bei 14 Fahrern besteht der Verdacht, dass sie nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind. In einem Fall könnte es sich dabei um Scheinselbstständigkeit handeln.
Darüber hinaus besteht in weiteren sechs Fällen der Verdacht, dass die Fahrer neben ihrer nicht angezeigten Beschäftigung noch Sozialleistungen beziehen.
Zusätzlich zur Befragung der Fahrer vor Ort überprüften die Schwarzarbeitskontrolleure in über 30 Firmen auch die Geschäftsunterlagen. Die weitere Auswertung der Unterlagen dauert derzeit noch an.
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Quelle : Zoll.de
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