Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll prüfte das Baugewerbe in Thüringen und Südwestsachsen

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102 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt

Mehr als 130 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften am 9. Mai 2019 auf Baustellen in Thüringen und Südwestsachsen die Arbeitsbedingungen von insgesamt 922 Arbeitnehmern (495 in Thüringen und 427 in Südwestsachsen) und in 35 Fällen die Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern (20 in Thüringen und 15 in Südwestsachsen).

In einem vorläufigen Ergebnis der durchgeführten Arbeitnehmer- und Geschäftsunterlagenprüfungen erhielten die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 102 Hinweise (68 in Thüringen und 34 in Südwestsachsen) auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns, der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, auf Scheinselbstständigkeit, zu illegaler Beschäftigung und zu Meldepflichtverstößen.

So gab es in 45 Fällen (30 in Thüringen und 15 in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten. In 32 Fällen (30 in Thüringen und 2 in Südwestsachsen) gab es Hinweise, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer nicht oder nicht in richtiger Höhe an die Sozialkassen abgeführt hat. In neun Fällen (3 in Thüringen und 6 in Südwestsachsen) ergaben die Prüfungen Hinweise auf eine illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern.

Wie ein Sprecher des Hauptzollamts Erfurt mitteilte, leiteten die Beamten noch am selben Tag ein Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz und zwei Strafverfahren wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung ein. So trafen die Beamten auf einer Baustelle in Oelsnitz im Vogtland zwei ukrainische Staatsangehörige bei Dachdeckerarbeiten an, die weder gültige Dokumente für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland noch eine deutsche Arbeitserlaubnis vorlegen konnten. Die beiden ukrainischen Staatsangehörigen wurden im Anschluss der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.

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Quelle : Zoll.de

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