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Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am 11. Oktober 2018 überprüften insgesamt 101 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer örtlich durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Nagelstudios.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 40 Nagelstudios geprüft und 105 Personen zu Ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 90 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz),
  • 26 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
  • 41 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis), darunter sieben Fälle (sechs in Gelsenkirchen und einer in Siegen), in denen Minderjährige bei der Arbeit im Nagelstudio angetroffen wurden (Die jüngste Arbeitskraft war erst 14 Jahre alt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Minderjährigen dem Jugendamt übergeben.).

Die Ermittlungen dauern an.

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Quelle : Zoll.de

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