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Saarbrücken, 25. Juli 2018

Heizöl-Diesel-Gemisch als Kraftstoff verwendet

4.600 Liter Heizöl-Diesel-Gemisch wurden verbotenerweise zur Verwendung in Fahrzeugen bereitgehalten. Dafür musste ein Unternehmen aus dem Saarland vergangene Woche rund 2.200 Euro Energiesteuer an den Zoll bezahlen. Außerdem wurde gegen den 58-jährigen Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Das Unternehmen verfügt über mehrere Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, die aus der betriebseigenen Tankstelle betankt wurden. Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert wird (je nach Schwefelgehalt 61,35 oder 76,35 Euro pro 1.000 Liter) als Dieselkraftstoff (485,70 Euro pro 1.000 Liter). Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist allerdings zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Auch die Verwendung von Heizöl-Diesel-Gemischen in Fahrzeugen ist verboten.

Um festzustellen, ob Dieselkraftstoff oder Heizöl verwendet wird, wird eine Probe aus dem Tank entnommen. In einem Schauglas ist dann die Farbe des Kraftstoffs sichtbar. Je mehr Heizöl dem Kraftstoff zugesetzt wurde, desto rötlicher ist die Färbung im Schauglas. Ergänzend wird ein chemischer Test durchgeführt, der anzeigt, ob die Probe den Markierstoff des Heizöls enthält.

Die Zöllner stellten sicher, dass das Heizöl-Diesel-Gemisch nicht mehr in Fahrzeugen, sondern nur noch zum Heizen verwendet werden kann.

Zusatzinformation

Heizöl ist mit roter Farbe und einem Markierstoff gekennzeichneter Dieselkraftstoff. Gekennzeichnetes Heizöl darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Verheizen bedeutet Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme.

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Quelle : Zoll.de

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