
[ad_1]
<www.zoll.de/goto?id=196672>
Hamburg, 30. Mai 2018
Verkauf von unversteuertem Tabak in mehreren Hamburger Ladengeschäften
Mehr als zwei Tonnen Tabak haben Zöllner Mitte Mai 2018 in Hamburg sichergestellt. Es wurden fünf Wohn- und Geschäftsräume sowie eine Lagerstätte durchsucht. Die Zollbeamten zogen auch vier Zerkleinerungsmaschinen für Tabak aus dem Verkehr und stellten einen fünfstelligen Bargeldbetrag sicher.
Es besteht der Verdacht, dass die beiden Beschuldigten in ihren Ladengeschäften unversteuerten Tabak verkauft haben. Die Kunden konnten den Tabak dann in den Läden vermutlich zerkleinern und somit rauchbar machen. Die hierfür erforderlichen Zerkleinerungsmaschinen waren in den Tabakläden vorhanden. Für dieses Herstellen von Rauchtabak hätten die Beschuldigten eine Erlaubnis des Zolls gebraucht. Da diese nicht vorlag, ist für diesen Tabak die Tabaksteuer zu zahlen. Gegen beide Betreiber wird wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.
„Steuerschuldner werden nicht nur die Inhaber der Tabakläden, sondern auch die Käufer des vermeintlich günstigen Tabaks,“ erläuterte Stephan Meyns, Pressesprecher der Hamburger Zollfahndung.
Für die gesamte sichergestellte Menge Tabak sind vermutlich mindestens 44.000 Euro Tabaksteuer zu zahlen.
Mehr als 25 Zollbeamte waren an der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg beteiligt.
Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg dauern noch an.
[ad_2]
Quelle : Zoll.de
+++EILMELDUNG+++ Kaminbrand in Wertheim 08.03.2016 – Bildergalerie und Video