Verdacht der Hinterziehung von Kaffeesteuer
Wegen Verdachts der Hinterziehung von Kaffeesteuer durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Dresden am 4. Mai 2022 die Wohn- und Geschäftsräume eines Mannes in Thüringen und stellten dabei unter anderem über 420 Kilogramm Röstkaffee sowie zwei professionelle Kaffeeröster sicher.
Da der Tatverdächtige seiner Verpflichtung zur Abgabe der erforderlichen Steueranmeldung nicht nachkam und die ausstehende Kaffeesteuer nicht entrichtete, sollten bereits Ende 2021 durch den Prüfungsdienst des Hauptzollamts Erfurt die Röstmaschinen mittels Anbringen eines Zollverschlusses stillgelegt und das Kaffeeröstbuch geprüft werden.
Der Mann widersetzte sich jedoch den Steueraufsichtsmaßnahmen, woraufhin das Zollfahndungsamt Dresden mit den weiteren Ermittlungen, der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie der Sicherstellung der Kaffeeröster, des Kaffeeröstbuchs und des vorhanden Röstkaffees beauftragt wurde.
Die Feststellung der Höhe des entstandenen Steuerschadens ist nun Gegenstand der andauernden Ermittlungen.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamts Dresden umfasst den Freistaat Sachsen, einen großen Teil des Freistaates Thüringen (Altenburger Land, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, den Stadtkreis und das Weimarer-Land sowie im Land Sachsen-Anhalt die kreisfreie Stadt Halle (Saale) und die Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis.