[ad_1]
Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet
Vor Kurzem überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg auf einem Autobahnrastplatz nahe Straubing einen mit zwei Personen besetzten Pkw.
Auf Befragen gaben der 45-jährige Fahrer sowie die 20-jährige Beifahrerin an, sich auf einer Reise nach Südosteuropa zu befinden, Betäubungsmittel haben sie aber nicht dabei.
Bei der anschließenden Kontrolle des Kofferraums durch die Regensburger Zöllner stellte sich allerdings schnell heraus, dass die Aussagen zu den Betäubungsmitteln im Widerspruch zur Realität standen: In einer Reisetasche, die dem Fahrer zugeordnet werden konnte, befanden sich 300 Tabletten mit dem Wirkstoff Clonazepam sowie 270 Tabletten mit dem Wirkstoff Alprazolam.
Auch die Beifahrerin führte verbotene Tabletten mit sich: In der Handtasche der Frau fanden die Zöllner 180 Tabletten mit dem Wirkstoff Alprazolam.
Da die Wirkstoffe der aufgefundenen Tabletten allesamt in der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt werden, stellten die Regensburger Zöllner die Tabletten sicher und leiteten gegen die beiden Personen entsprechende Verfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
Im Rahmen weiterer Kontrollmaßnahmen konnten die Regensburger Zöllner auf einem Parkplatz entlang der Autobahn 3 nahe Parsberg bei einem aus Südosteuropa kommenden Reisenden 3.200 unversteuerte Zigaretten sicherstellen. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 600 Euro.
[ad_2]