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Erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz fehlte
Beschäftigte des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am Nachmittag des 9. Dezember 2023 unmittelbar an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) eine Gruppe von drei jungen Männern. Diese war zuvor zu Fuß aus Polen eingereist und hatte einen Einkaufstrolley und einen Koffer dabei.
Die Männer wurden aufgefordert, die Gepäckstücke zu öffnen. Als der Inhalt des zuerst geöffneten Einkaufstrolleys sichtbar wurde, ergriffen zwei Personen schlagartig die Flucht und konnten nicht mehr gestellt werden. Der Einkaufstrolley und der anschließend geöffnete Koffer waren vollständig mit Feuerwerk der Kategorie F3 gefüllt. Insgesamt hatten die drei Personen 238 Packungen mit 4.760 Pyroknallern der Sorte „Original“ bei sich. In Summe waren es 67,71 Kilogramm Feuerwerk.
Die für die Kategorie 3 erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz konnte nicht vorgelegt werden. Es wurden Steuerstrafverfahren, darunter zwei gegen Unbekannt, eingeleitet.
Weitere Informationen zum Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU finden Sie auf unserer Website in der Rubrik „Privatpersonen“ im Bereich „Reisen“.
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