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München, 4. August 2017
Ein Strafverfahren eingeleitet
Vergangene Woche kontrollierten Zöllner am Flughafen München sieben nachgesandte Reisetaschen aus Togo, in welchen sich Aufhellercremes verschiedener Hersteller befanden.
Die Taschen waren auf eine Mutter und ihr Kind registriert, welche gemeinsam nach München gereist waren. Was die Zöllner besonders aufmerksam machte: Die Zollerklärung für alle sieben Gepäckstücke wurde auf den Namen des sechsjährigen Kindes ausgestellt.
„In den Taschen befanden sich große Mengen Aufhellercremes, unter anderem mit dem Inhaltsstoff Hydrochinon. Die Verwendung dieses Stoffes zur Hautbleichung ist europaweit verboten. Es gibt Hinweise darauf, dass die Substanz neben Hautschäden auch Krebs auslösen kann“, erklärte Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Der Zoll leitete gegen die Mutter ein Strafverfahren ein. Die Waren wurden sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Dabei kam es von August bis Oktober 2016 bereits zu mehreren Sicherstellungen von Hautaufhellercremes. Die Inhaltsstoffe dieser Cremes unterliegen dem Arzneimittelgesetz und sind zum Teil in der EU wegen erheblicher Nebenwirkungen verboten (unter anderem wegen des Inhaltsstoffs Hydrochinon).
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Quelle : Zoll.de
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