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Karlsruhe, 18. Juni 2018
70-Jähriger unterwegs mit ganzem Waffensortiment
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe hat am 11. Juni 2018 auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe, im Rahmen einer zollrechtlichen Routinekontrolle, einen Personenkraftwagen mit französischer Zulassung überprüft.
Der 70-jährige französische Insasse des Fahrzeugs gab auf Befragen an, auf dem Weg von Berlin nach Frankreich zu sein. Die Frage nach verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen und Betäubungsmittel, wurde von ihm verneint. Dem Kontrollbeamten fiel jedoch sofort eine verbotene Stahlrute neben der Fahrertür auf.
Im Zuge der weiteren Kontrolle wurden drei Schlagringe, ein Ochsenziemer, ein Klappmesser (Faustmesser), ein Teleskopschlagstock, ein selbst gebauter Elektroschocker sowie eine scharfe Schusswaffe (Pistole PPK Walther) mit zwei Magazinen und Munition aufgefunden.
Die Hieb- und Stichwaffen sowie der Elektroschocker waren im Fahrzeug, teilweise im Zugriffsbereich des Fahrers, verstaut. Die Pistole sowie die Magazine wurden beim Durchleuchten des Gepäcks des Tatverdächtigen mittels einer eingesetzten mobilen Röntgenanlage festgestellt.
Daraufhin klickten die Handschellen. Sämtliche aufgefundenen Waffen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig, der Umgang mit ihnen ist nach dem Waffengesetz verboten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt und vor Ort erhoben. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Stuttgart übernommen.
Mobile Röntgenanlagen der Zollverwaltung kommen regelmäßig bei Verkehrskontrollen zum Einsatz. Dabei wird das Gepäck der Reisenden, ähnlich wie bei Gepäckkontrollen an den Flughäfen, nach verbotenen Gegenständen oder hochsteuerbaren Waren durchleuchtet.
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Quelle : Zoll.de
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