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<www.zoll.de/goto?id=190688>
Ulm, 14. Februar 2018
Sendung muss wiederausgeführt werden
Eine Sendung mit 5.000 Packungen eines Immunpräparats aus Serbien haben Beamte des Zollamts Friedrichshafen Ende Januar 2018 gestoppt. Das Empfängerunternehmen hatte dieses als Nahrungsergänzungsmittel angemeldet.
Die Zöllner hatten Zweifel und schalteten das für die Einstufung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe ein. Die Prüfung ergab, dass das Präparat Gegenstand eines laufenden Verfahrens wegen der Einstufung als zulassungspflichtiges Arzneimittel ist. Daher ist ein Import nicht möglich.
Die Präparate müssen wiederausgeführt werden.
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Quelle : Zoll.de
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