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Geldstrafe wegen Betrugs zum Nachteil der Agentur für Arbeit

Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hat ein 41-jähriger Geschäftsführer aus dem Hochschwarzwald über einen Zeitraum von sechs Monaten Kurzarbeitergeld für einen Arbeitnehmer über rund 11.000 Euro von der Agentur für Arbeit in Freiburg erhalten, obwohl dieser bereits zuvor sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte.

Der Geschäftsführer hat das nicht mehr bestehende Arbeitsverhältnis der Agentur für Arbeit bewusst verschwiegen und zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt sowie für seinen Arbeitnehmer erhalten.

Das Amtsgericht Titisee-Neustadt verurteilte den Geschäftsführer wegen Betrugs mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen muss der Geschäftsführer zurückzahlen und zudem die Verfahrenskosten tragen.

Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Quelle : Zoll.de

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