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Frankfurt am Main, 24. Mai 2018

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main informiert über Artenschutz und illegale Urlaubssouvenirs.

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein profitträchtiges Geschäft, die Folgen für die Umwelt dramatisch. Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen besteht seit 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). In Deutschland ist es seit 1976 gültig, und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Circa 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind derzeit gelistet.

„Der weltweit boomende Internetversandhandel spielt auch in Bezug auf das Thema Artenschutz eine zentrale Rolle“, so Albrecht Vieth, Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main. „Allein im Zeitraum Januar bis Mai 2018 mussten wir 50 Gitarren oder Griffbretter für solche mit Bestandteilen aus Palisanderholz beschlagnahmen. Darüber hinaus wurden 2.818 Tabletten oder Pulvertütchen mit Bestandteilen von Kakteen, der Hoodia- oder Kostuswurzel sowie Extrakten aus Orchideen enthaltend, sichergestellt“, erläuterte Vieth. „Es handelte sich dabei fast ausschließlich um Aufgriffe im Post- oder Kurierversand, denen Bestellungen von Privatpersonen im Internet zugrunde lagen. Ausfuhrstaaten waren überwiegend Thailand und Hongkong.“

Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind keine Bagatelldelikte: Sie können Geldbußen bis 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Bilanz 2017

Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen von 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren auch 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen.

Sogar lebende Tiere werden per Mausklick bestellt und per Postpaket versandt. Zwei grüne Baumwarane kamen im Postpaket aus Indonesien am Flughafen an. Ein Waran war bereits vertrocknet, das andere Tier war in so schlechter Verfassung, dass es kurz darauf ebenfalls verendete.

Aber auch Musikinstrumente, wie zum Beispiel mit Schlangenhäuten überzogene Geigen oder Gitarren, werden häufig per Internet geordert. Ein weiteres Postpaket aus China, das sich ein Deutscher per Mausklick über ein Internet-Auktionshaus bestellt hatte, enthielt eine Weste aus dem Fell des artengeschützten Polarfuchses.

Im August 2017 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Algerien. Dabei überprüften sie auch den Handkoffer eines 24-jährigen Mannes. Darin waren vier junge, lebende Maurische Landschildkröten eingepfercht worden. Auf Befragen gab der Mann an, er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien eingesammelt und wolle sie in Deutschland verschenken. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur artgerechten Haltung übergeben.


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Quelle : Zoll.de

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