[ad_1]
<www.zoll.de/goto?id=192674>
Erfurt, 23. März 2018
Mehrere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und die Arbeitsgenehmigungspflicht festgestellt
Zöllner und Polizeibeamte kontrollierten in den Abendstunden des 22. März 2018 erneut Gaststätten und Bars im Erfurter Stadtgebiet. Insgesamt 36 Beamte (11 Zollbeamte und 25 Beamte der Thüringer Polizei) prüften in zehn Objekten, ob es Anhaltspunkte für Schwarzarbeit gibt, ob angebotene Waren, wie zum Beispiel Shishatabak, ordnungsgemäß versteuert wurden und die tabaksteuerrechtlichen Regelungen beim Verkauf eingehalten wurden. Weiterhin hatten die Beamten auch die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften im Blick.
Im Verlauf des Einsatzes wurden durch Zoll und Polizei mehr als 100 Personen überprüft und durch den Zoll in zwei Objekten auch Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen der betreffenden Arbeitgeber genommen.
Bei den Kontrollen ergaben sich in zwei Objekten Anhaltspunkte, dass der im Mindestlohngesetz festgelegte Lohn nicht gezahlt wird und die Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden. In einer weiteren Gaststätte wurden außerdem drei ausländische Arbeitnehmer festgestellt, die nicht über die erforderliche Arbeitsgenehmigung verfügten. In einem Fall hatte ein Arbeitnehmer, der offenbar Sozialleistungen vom Jobcenter beziehungsweise von der Agentur für Arbeit bezieht, seine Beschäftigung den Behörden nicht angezeigt. In allen Fällen sind weitere Nachprüfungen erforderlich.
In einer Shishabar wurden etwa 1,3 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak festgestellt. Durch den Betreiber wurden zudem tabaksteuerrechtliche Vorschriften beim Verkauf des Tabaks nicht eingehalten.
„Erneut ein erfolgreicher gemeinsamer Einsatz von Polizei und Zoll, der beweist, wie wichtig die Zusammenarbeit der Behörden untereinander ist“, so Siegfried Klöble, Leiter des Hauptzollamts Erfurt.
[ad_2]
Quelle : Zoll.de
+++EILMELDUNG+++ Kaminbrand in Wertheim 08.03.2016 – Bildergalerie und Video