Ein Beschuldigter festgenommen
Mit knapp 200 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat das Hauptzollamt Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Baugewerbes insgesamt 18 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse in Geschäftsräumen und Wohnungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen vollstreckt.
Die Kieler Zöllner*innen wurden von Einsatzkräften der FKS aus Hamburg, Itzehoe, Bremen, Stralsund und Bielefeld unterstützt.
Der Hauptbeschuldigte ist von einer Spezialeinheit des Zolls festgenommen worden. Im Rahmen eines Vermögensarrests wurden außerdem Bargeld und ein hochwertiger BMW beschlagnahmt.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Beschuldigte, die des Vorenthaltens und Veruntreuens von Beiträgen zur Sozialversicherung, des gewerbsmäßigen Betrugs, des Subventionsbetrugs, der Steuerhinterziehung und der gewerbsmäßigen Schleusung verdächtig sind, indem sie seit 2017 Arbeitnehmer aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) ohne entsprechende Aufenthaltstitel beschäftigt, diese und weitere Arbeitnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß an die Träger der Sozialversicherung sowie der Finanzverwaltung gemeldet und dadurch Abgaben und Beiträge an die Sozialversicherung sowie Lohnsteuern in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro verkürzt haben sollen.
„Der Hauptbeschuldigte ist verdächtig, sich auf Kosten unserer Sozialsysteme und auch auf Kosten der Arbeitnehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen verschafft zu haben, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten“, so der Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch. „Darüber hinaus steht er in Verdacht, Überbrückungshilfen des Corona-Förderprogramms in einer Höhe von mehr als 200.000 Euro erschlichen und zweckwidrig verwendet zu haben“, so Dütsch weiter.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Der Festgenommene wird dem Haftrichter noch am heutigen Tage vorgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) ist eine Spezialeinheit des Zolls, die beim Zollkriminalamt angesiedelt ist. Sie ist mit den Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizeien der Länder vergleichbar.
Eine wachsende Gewaltbereitschaft bei Straftätern in den Ermittlungsverfahren des Zolls führte 1994 zur Einrichtung der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll. Die Einsatzbeamten sind speziell dafür ausgebildet und ausgestattet, in den Einsatzsituationen – in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht – den Zugriff auf verdächtige Personen zu übernehmen.
Aktuell gewährleisten die Einsatzbeamten den Schutz von bundesweit rund 48.000 Zöllnern.