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Bremen, 2. Februar 2018
Am Flughafen Bremen hatte eine Reisende Goldschmuck im Wert von über 6.000 Euro nicht angemeldet.
Am Montag, dem 29. Januar 2018, wurde im Zuge einer Zollkontrolle im Ankunftsbereich des Flughafens Bremen im Reisegepäck einer 27-Jährigen nicht angemeldeter Goldschmuck im Wert von über 6.000 Euro festgestellt.
Die Frau gab an, einen Teil des Goldschmucks in der Türkei für ihre Hochzeit geschenkt bekommen zu haben. Den übrigen Schmuck habe sie schon in Deutschland besessen, konnte dafür aber keinen Nachweis erbringen.
„Häufig sagen uns Reisende bei einer Zollkontrolle, dass sie die Ware schon bei der Ausreise dabeihatten“, sagte Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Wir benötigen jedoch einen Nachweis, dass es sich um bereits verzollte Ware oder um Ware aus der Europäischen Union handelt. Es ist daher sinnvoll, vor der Abreise zum Zoll zu gehen und sich einen entsprechenden Nachweis geben zu lassen. Dann gibt es bei der Rückreise keinen Ärger mit dem Zoll“, riet Tödter.
Für den Goldschmuck musste die Reisende fast 1.400 Euro an Einfuhrabgaben bezahlen. Zudem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Nach Entrichtung der Abgaben konnte die Frau ihren Schmuck mitnehmen.
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Quelle : Zoll.de
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