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Zöllner am Bremer Flughafen finden Goldschmuck im Reisegepäck
Am Mittwoch, dem 16. Januar 2019, stellten Zöllner am Bremer Flughafen im Rahmen einer Reisegepäckskontrolle nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von rund 7.500 Euro fest.
Der Schmuck gehörte einer 32-jährigen und einer 54-jährigen von einer Indienreise heimkommenden Frau, die ihren über 6.000 Euro beziehungsweise fast 1.500 Euro teuren Goldschmuck am Zoll vorbei durch den grünen Kanal für anmeldefreie Waren bringen wollten.
Den Zöllnern fiel dabei der reichhaltige Schmuck auf, den die Frauen bei ihrer Ankunft in Bremen trugen. Bei der anschließenden Gepäckkontrolle kamen dann weitere Schmuckstücke zutage. Die Reisenden erklärten, dass es sich um Geschenke handelt.
„Goldschmuck ist in vielen Ländern günstiger zu bekommen als hier. Daher schauen wir bei der Zollkontrolle genauer hin“, erläuterte Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Bei einer Flugreise muss der private Schmuck ab einem Wert von 430 Euro beim Zoll angemeldet werden. Das gilt auch für Geschenke. Anderenfalls wird ein Zuschlag zu den Einfuhrsteuern oder gar ein Steuerstrafverfahren fällig“, so Tödter weiter.
Bei der 32-jährigen Frau fielen für den Goldschmuck Steuern von über 1.300 Euro, bei der 54-jährigen Frau in Höhe von fast 300 Euro an. Beide zahlten die Steuern sofort. Dennoch wurde gegen beide Frauen aufgrund des versuchten Steuerschadens ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
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Quelle : Zoll.de
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