Reisender am Bremer Flughafen hatte einen Gürtel aus Gold dabei
Am Samstag, dem 4. November 2023, verhinderte der Zoll am Flughafen Bremen den Schmuggel eines Gürtels aus Gold im Wert von rund 6.500 Euro.
Der aus der Türkei einreisende 23-jährige Mann nahm vorschriftswidrig den grünen Ausgang für abgabenfreie Waren. Dort wurde er von Zollbeamten zur Kontrolle gebeten. Beim Röntgen seines Reisegepäcks fiel den Beamten ein metallischer Gegenstand auf, der sich nach Öffnen des Gepäckstücks als Goldgürtel herausstellte.
Da der Reisende keine Rechnung vorlegen konnte, wurde der Wert des Gürtels anhand des derzeitigen Goldwertes bestimmt.
Laut Aussage des Reisenden war der Gürtel ein Hochzeitsgeschenk seiner Mutter an seine Ehefrau, daher habe er gedacht, keinen Zoll bezahlen zu müssen.
„Diese Erklärung hören wir öfter am Flughafen“, berichtete Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Jedoch müssen alle Waren bei Überschreiten der Reisefreimenge von 430 Euro beim Zoll im roten Ausgang angemeldet werden. Ich rate allen Reisenden, sich bereits vor einer Reise auf unserer Internetseite www.zoll.de über die gültigen Reisefreimengen und verbotene Wareneinfuhren zu informieren. Im Zweifel melden Sie ihre Waren immer im roten Ausgang an, um Zuschläge oder gar Strafverfahren zu vermeiden“, ergänzte Tödter.
Aufgrund der Höhe der Einfuhrsteuern von über 1.400 Euro wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Da der Reisende die Abgaben nicht entrichten konnte, wurde der Gürtel bis zur Entrichtung der Steuern einbehalten.
Der Mann konnte seine Heimreise nach Abschluss der Formalitäten fortsetzen.