Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll verhindert Parallelimport

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Dortmund, 29. November 2017

2.400 Liter Limonade beschlagnahmt

Mehrere Paletten Getränke meldete ein Unternehmer im Oktober 2017 beim Zollamt Ost in Dortmund zur Einfuhr aus Mazedonien an.

Bei der Beschau der Getränke stellte sich heraus, dass es sich um Limonade der Marke Fanta handelte. Die 2.496 Flaschen waren zwar Originalprodukte, aber nicht für den europäischen Markt produziert worden. Es lag somit ein sogenannter Parallelimport vor. Da der Rechteinhaber der Marke Fanta einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll gestellt hat, wurden die 2.400 Liter Limonade beschlagnahmt, eingezogen und unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Zusatzinformation

Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechteinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden.

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Quelle : Zoll.de

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