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Bremen, 10. August 2018
Gleich in zwei Fällen wurden Zöllner am Flughafen fündig
Zöllner am Flughafen Bremen konnten diese Woche in gleich zwei Fällen den Schmuggel von Goldschmuck verhindern.
Am Dienstag, dem 7. August 2018, reiste eine Familie aus dem Iran kommend nach Deutschland ein und wollte den Flughafen über den Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Den Zöllnern fiel jedoch der Goldschmuck auf, den die Ehefrau am Körper trug. Bei einer eingehenden Kontrolle des Gepäcks wurden Rechnungen für den getragenen Schmuck von über 4.000 Euro festgestellt.
In einem zweiten Fall reiste eine aus Pakistan kommende Familie mit Goldschmuck im Wert von über 5.000 Euro ein und versuchte ebenfalls, am Zoll vorbei den Ausgang für anmeldefreie Waren zu nutzen. Doch auch sie hatten Pech und wurden zu einer Kontrolle ihres Gepäcks gebeten, bei der dann der Goldschmuck zum Vorschein kam.
„Wir wissen, dass Goldschmuck in bestimmten asiatischen Ländern viel günstiger zu bekommen ist als hier in Europa. Daher kontrollieren wir bei Reisenden aus dieser Region gezielt nach entsprechenden Waren“, so Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Da die Reisefreimenge von 430 Euro überschritten wurde, hätten die mitgebrachten Waren beim Zoll angemeldet werden müssen. Dann hätten die Reisenden die entsprechenden Einfuhrsteuern gezahlt, aber ein Steuerstrafverfahren wäre ihnen erspart geblieben“, so Tödter weiter.
So wurde in beiden Fällen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Abgaben in Höhe von rund 850 Euro im ersten und fast 1.200 Euro im zweiten Fall waren dennoch fällig. Während im ersten Fall der Schmuck als Zahlungssicherheit einbehalten wurde, weil die Reisenden die Steuern nicht bezahlen wollten, konnten im zweiten Fall die Reisenden den Schmuck nach Zahlung der Steuern mitnehmen.
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Quelle : Zoll.de
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