Banknoten im Innenfutter von zwei Geldbörsen eingenäht
Eine Feststellung von 101.119,50 Euro gelang Einsatzkräften einer mit der Bekämpfung der Geldwäsche schwerpunktmäßig betrauten Kontrolleinheit des Hauptzollamts Frankfurt am Main in den Abendstunden des 10. Oktober 2023.
Im Rahmen von Kontrollmaßnahmen am Flughafen Frankfurt am Main wurde kurz vor dem Besteigen eines Passagierflugzeugs nach Bangkok (Thailand) eine in Deutschland lebende thailändische Staatsangehörige am Abfluggate kontrolliert. Dabei stellten die Zöllner/-innen an den Nähten von zwei im Handgepäck mitgeführter leeren Geldbörsen Unregelmäßigkeiten fest. Nach Auftrennen der Nähte der Geldbörsen wurden im Innenfutter der überwiegende Teil der festgestellten Banknoten aufgefunden.
Das geschmuggelte Bargeld wurde aufgrund von Annahmegründen für Geldwäsche sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen führt die Facheinheit Geldwäsche des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. Der 50-jährigen Reisenden droht ein fünfstelliges Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Barmittelanmeldepflicht.
„Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die beziehungsweise aus der Europäischen Union anzumelden. Im vorliegenden Fall hat die Dame das Geld nicht nur nicht angemeldet, sondern die Noten sogar in einem kreativen Versteck verstaut“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.