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Gefälschte Schreiben über angeforderte Geschäftsunterlagen im Umlauf

Der Zoll warnt Unternehmen vor gefälschten Schreiben, bei denen Geschäftsunterlagen angefordert und Unternehmen aufgefordert werden, diese auf elektronischem Wege an eine gefälschte E-Mail-Adresse des Zolls zu übersenden.

Beim Hauptzollamt Potsdam gingen kürzlich Geschäftsunterlagen eines Unternehmens zusammen mit einem gefälschten Anschreiben des Hauptzollamts Potsdam ein. Das Unternehmen hatte die Unterlagen, entgegen der Anforderung im Anschreiben, auf postalischem Wege an das Hauptzollamt gesandt.

In diesem Fall blieb es beim Betrugsversuch, denn es stellte sich schnell heraus, dass weder die Unterlagen noch das Anschreiben einem Vorgang zugeordnet werden können. Aus dem gefälschten Schreiben ging hervor, dass das Unternehmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterliegt. Auch ein Geschäftszeichen ist dem Schreiben zu entnehmen. Angefordert wurden konkrete Unterlagen zu zwei namentlich benannten Beschäftigten des Unternehmens.

Der Zoll rät den Firmen, bevor sensible Geschäftsunterlagen per E-Mail versandt werden, insbesondere die Kontaktdaten zu prüfen und mit den auf unserer Website hinterlegten Kontaktdaten über die Dienststellensuche abzugleichen.

Dienststellensuche

Quelle : Zoll.de

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