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Einfuhr von 10.000 Adaptern wegen gefälschter CE-Kennzeichnung gestoppt


Stecker mit gefälschter CE-Kennzeichnung

Insgesamt 10.000 dreipolige Adapter, hergestellt in China, meldete eine Konstanzer Firma Mitte Januar 2024 beim Zollamt Konstanz-Autobahn zur Verzollung an.

Bei der Prüfung der Produkte stellten die Zöllner Ungereimtheiten bei der aufgedruckten CE-Kennzeichnung fest. Zum einen ist für diese Warenart eine CE-Kennzeichnung gar nicht zulässig und zum anderen stimmten beide Buchstaben nicht mit dem genormten Vorbild überein. Die Vermutung lag also nahe, dass es sich um eine Fälschung des CE-Kennzeichens handelte.


Sichergestellte Warensendung

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde bestätigte den Verdacht und untersagte auch aus Sicherheitsgründen die Einfuhr der Adapter.

„Auffällig war unter anderem der zu lange Strich im E“, erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Dem Endkunden wurde durch das aufgedruckte CE-Kennzeichen vorgegaukelt, die Adapter würden den Regelungen und Bestimmungen der Gemeinschaft bezogen auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entsprechen.“

Der Zoll wirkt bei der Überwachung der zahlreichen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit.

Zollkontrollen schützen somit die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde.

Stellt die Fachbehörde fest, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.

Weitere Informationen zum Thema „Produktsicherheit und -konformität“ finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen im Bereich „Verbote und Beschränkungen“.

Produktsicherheit und -konformität

Quelle : Zoll.de

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