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Essen, 11. April 2018
Verstoß gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz
Am 3. April 2018 stellten Beamte des Zollfahndungsamts Essen bei der Durchsuchung einer Wohnung im Kreis Neuss eine vollautomatische Zastava M70 sowie weitere illegale Waffen und Waffenteile wie Schalldämpfer, Verschluss und Lauf für Langwaffen, drei Karabiner, Munition und zwei Elektroschocker sicher.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt das Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen deutschen Staatsangehörigen aus dem Kreis Neuss.
Da der Verdacht bestand, dass der 45-Jährige illegale Waffenteile erworben hatte, erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume.
Diesen setzten die Essener Fahnder am 3. April 2018 um und fanden in der Wohnung des Waffensammlers – neben seinen Legalwaffen – diverse illegale Waffen und Waffenzubehörteile. So stellten die Zöllner aus jugoslawischer Fertigung des Sturmgewehrs AK 47 eine vollautomatische Zastava M70, Kaliber 7,62 x 39, samt Munition sicher. Hierbei handelt es sich um eine Kriegswaffe, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt.
Weiter wurden drei scharfe Karabinergewehre, zwei Elektroschocker, ein Schalldämpfer, ein Lauf für Langwaffen, ein Verschluss für Langwaffen und ein Zielpunktprojektor sichergestellt.
Gegen den 45-jährigen Deutschen wurde nun auch ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
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Quelle : Zoll.de
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