Zoll online – Pressemitteilungen – Zollkontrolle mit Folgen: 140.000 Euro geschmuggeltes Bargeld eingezogen

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140.000 Euro eingezogen – so lautet der rechtskräftige Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main gegen eine 40-jährige Frau aus dem Ruhrgebiet.


Geldbündel in Jeanshosen versteckt

Diese geriet zuvor ins Visier der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Hessen, bestehend aus Kräften des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts. Den Ermittlungen gegen die 40-Jährige wegen Verdachts der Geldwäsche war eine Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen im Oktober 2020 bei der geplanten Ausreise der Frau in die Türkei vorausgegangen.

„Auf wiederholte Nachfragen der Zöllnerinnen und Zöllner gab die Frau an, kein Bargeld in nennenswerter Höhe mit sich zu führen. Im Zuge der Zollkontrolle wurden jedoch insgesamt 140.000 Euro, eingewickelt in mehrere Herrenjeans, im Gepäck der Reisenden festgestellt“, erklärte Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. „Weiterhin machte die Frau keine Angaben zur Herkunft und zum Verwendungszweck des sichergestellten Bargelds“, so Orth weiter.

Durch die umfangreichen Ermittlungen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Hessen konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass die bei der Frau aus dem Ruhrgebiet gefundenen Geldscheine mutmaßlich aus Straftaten und nicht aus legalen Quellen stammen können. Zwar wurde die Bargeldkurierin nicht wegen Verdachts der Geldwäsche verurteilt, allerdings ordnete das Gericht die selbstständige Einziehung der sichergestellten 140.000 Euro an.

Dies bedeutet, dass die wegen Geldwäscheverdachts sichergestellten Gelder auch dann abgeschöpft werden können, wenn die im Strafverfahren beschuldigte Person nicht weiterverfolgt oder verurteilt werden konnte, sofern zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass diese Gelder aus einer Straftat stammen.
Die Einziehung von Taterträgen, also die Wegnahme von Gewinnen aus möglichen Straftaten, folgt dem Grundsatz, dass Straftaten sich für mögliche Täter nicht lohnen sollen.

Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen bestehen zwischen den Zollfahndungsämtern und den Landeskriminalämtern beziehungsweise dem Landespolizeipräsidium des Saarlands sowie zwischen dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt. Die fachlich zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichteten Stellen verfolgen in erster Linie den Zweck, illegale Handlungen aufzudecken, die das Verschleiern der Herkunft von rechtswidrig erlangten Vermögensgegenständen zum Ziel haben.

Als gleichwertiger Partner zur Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche arbeitet das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main in seinem Zuständigkeitsbereich in drei Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit den jeweiligen Länderpolizeien. Ein weiterer Dienstsitz ist beim Flughafen Frankfurt am Main eingerichtet.

Quelle : Zoll.de

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