Zoll online – Pressemitteilungen – Zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit von Ausfuhrscheinen

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Singen, 9. März 2018

Ab 16. März 2018 auch auf dem Parkplatz des Laufenparks

Ab dem 16. März 2018 bietet das Hauptzollamt Singen auf dem Parkplatz des Laufenparks eine zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit für Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (kurz: Ausfuhrscheine) an.

Ab diesem Zeitpunkt können sich Einkaufskunden aus Nicht-EU-Ländern jeweils montags bis samstags von 09:00 – 21:00 Uhr ihre Ausfuhrscheine auch direkt auf dem Gelände des Laufenparks bestätigen lassen.

An Sonn- und Feiertagen ist diese zusätzliche Abfertigungsstelle geschlossen.

Diese Servicemaßnahme des Zolls soll zur Entspannung der derzeit bestehenden Verkehrssituation am Grenzübergang Laufenburg beitragen.

An der zusätzlichen Abfertigungsstelle werden jedoch ausschließlich Ausfuhrscheine bis maximal 275 Euro Einkaufswert (brutto; alle Ausfuhrkassenzettel addiert) pro Person und Tag abgefertigt. Direkt am Grenzübergang Laufenburg werden auch weiterhin Ausfuhrscheine ohne Wertlimit bestätigt.

Nach der Bestätigung der vorgelegten Ausfuhrscheine an der neuen Abfertigungsstelle des Laufenparks muss die Ware unverzüglich über den Grenzübergang Laufenburg ausgeführt werden.

Entsprechende Zollkontrollen werden vorgenommen.

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Quelle : Zoll.de

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